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Was das kommende Barrierefreiheitsgesetz bedeutet

Barrierefreie Websites werden zur Pflicht

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur ein Trend – sie ist eine Notwendigkeit und wird bald zur gesetzlichen Pflicht. Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen hat, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten.

Was das genau bedeutet und wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig fit für diese gesetzliche Neuerung machen, erfahren Sie in diesem Beitrag.


Was ist eigentlich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und ab wann ist es Pflicht?

Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein österreichisches Gesetz, das die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht umsetzt. Es soll somit sicherstellen, dass Websites und Webshops (die für Verbraucher bestimmt sind) barrierefrei zugänglich sind.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet also, dass digitale Inhalte und Technologien so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dazu gehören insbesondere Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Kurz gesagt:
Digitale Barrierefreiheit wird ab Juni 2025 Pflicht in Österreich. Es gibt jedoch Ausnahmen für kleine Betriebe (mehr zu den Ausnahmen erfahren Sie weiter unten).


Ab wann ist das Barrierefreiheitsgesetz für mein Unternehmen relevant?

Das Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Vor diesem Zeitpunkt vereinbarte Dienstleistungsverträge dürfen bis zu fünf Jahre unverändert fortbestehen (§ 37 Abs. 2 BaFG) sofern keine wesentlichen Änderungen an der Website vorgenommen werden.

Bis dahin müssen die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes erfüllt sein. Es ist dennoch ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und notwendige Anpassungen vorzunehmen, denn jede (neue) Änderung an Ihrer Website verpflichtet Sie, diese auch barrierefrei umzusetzen.


Bin ich betroffen? Gibt es Ausnahmen?

Ja, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Österreich sowie die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen sehen bestimmte Ausnahmen vor, nämlich:

  • Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind in vielen Fällen von den Anforderungen ausgenommen.
  • Ziel ist es, unverhältnismäßige finanzielle und organisatorische Belastungen für Kleinstunternehmen zu vermeiden.

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen ist, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren:

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Was soll z.B. nun ganz konkret bei einer Website berücksichtigt werden?

Sehbehinderungen berücksichtigen

Bilder sollen mit alternativen Texten ausgestattet werden. Kontraste sollten so gewählt werden, dass Texte gut lesbar sind.

Hörbehinderungen unterstützen

Videos auf der Website müssen Untertitel aufweisen. Achten Sie auch auf visuelle Ergänzungen zu akustischen Signalen.

Motorische Einschränkungen berücksichtigen

Die Website sollte per Tastatur und Sprachsteuerung bedient werden können. Schaltflächen sollten nicht zu klein sein.

Kognitive Beeinträchtigungen berücksichtigen

Die Sprache auf der Website sollte klar und verständlich sein. Ablenkende Animationen sollten vermieden werden.

Kompatibilität mit Assistenztechnologien

Die Website sollte Screenreader (für blinde Personen) unterstützen sowie barrierefreie Formulare aufweisen.

Flexibilität und Individualisierung

Schriftgrößen, Farben und Kontraste sowie der Ablauf von Animationen sollten angepasst werden können.

Wir machen Ihre Website barrierefrei. Wir bieten Ihnen dazu ein kostenloses Beratungsgespräch.

Barrierefreie Website

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Onlineshop

Onlineshop

Auch um Ihren Onlineshop kümmern wir uns - ob neu entwickelt oder an aktuelle Standards angepasst.

Checklisten

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Wir prüfen Ihre online zur Verfügung gestellten Inhalte und bieten Ihnen einfache Checklisten für Befüllungen.

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Bis 31.5.2025 völlig kostenlos.

Was bringt Barrierefreiheit überhaupt?

Inklusion

Inklusion

Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen die Nutzung digitaler Angebote und fördert so die Inklusion in der Gesellschaft.

Wettbewerbsvorteil

Wettbewerbsvorteil

Barrierefreie Websites verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle und können zu einer größeren Reichweite und Kundenzufriedenheit führen.

Positives Image

Positives Image

Unternehmen, die sich für Barrierefreiheit einsetzen, demonstrieren soziale Verantwortung und stärken ihr positives Image.

Was heißt das alles jetzt ganz konkret?

Das Barrierefreiheitsgesetz bedeutet, dass digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und allen Nutzern eine optimale Benutzererfahrung zu ermöglichen. Wir helfen Ihnen dabei, zu identifizieren, welche Anpassungen notwendig sind und führen diese gleich durch.

  • Überprüfung der bestehenden Webpräsenz
    Eine umfassende Analyse der bestehenden Webseiten und Onlineshops auf Barrierefreiheit ist der erste Schritt.
  • Planung & Umsetzung von Anpassungen
    Auf Basis der Analyse werden notwendige Anpassungen geplant und von uns technisch umgesetzt.
  • Schulung der Mitarbeiter
    Auch Mitarbeiter sollten im Umgang mit barrierefreien Inhalten geschult werden, um zukünftig barrierefreie Inhalte erstellen und pflegen zu können.
  • Barrierefreiheitserklärung
    Laut Gesetz müssen betroffene Webseiten eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Wir helfen Ihne gerne dabei.

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Häufige Fragen zu barrierefreie Websites

Was ist digitale Barrierefreiheit für Websites?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Behinderungen wie Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Sie ermöglicht allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Außerdem gibt es gesetzliche Vorgaben (z. B. das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) und Vorteile für Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Nutzerfreundlichkeit.

Was sind die wichtigsten Anforderungen an eine barrierefreie Website?
  • Klare Struktur und einfache Navigation
  • Alternativtexte für Bilder
  • Hoher Kontrast und gut lesbare Schrift
  • Bedienbarkeit mit Tastatur und Screenreader
  • Untertitel und Transkriptionen für audiovisuelle Inhalte
Welche Vorteile hat Barrierefreiheit für mein Unternehmen?

Eine barrierefreie Website bieten Ihren Kunden und auch Ihrem Unternehmen viele weitere Vorteile, die oft außer Acht gelassen werden:

  • Größere Reichweite, da mehr Menschen die Website nutzen können
  • Bessere Benutzerfreundlichkeit für alle
  • SEO-Vorteile, da barrierefreie Websites oft besser im Google ranken
  • Rechtliche Sicherheit, um Strafen oder Klagen zu vermeiden
Müssen Unternehmen ihre bestehenden Websites barrierefrei machen?

Öffentliche Stellen sind bereits verpflichtet. Private Unternehmen müssen bis 28. Juni 2025 ihre Websites anpassen, wenn sie unter das BaFG fallen. Bestehende Inhalte müssen nicht immer rückwirkend angepasst werden. Wir bieten unseren Kunden eine kostenlose Erstberatung zum Thema digitale Barrierefreiheit.

Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es für barrierefreie Websites?

In Österreich sind vor allem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BaFG) und die EU-Richtlinie 2016/2102 relevant. Öffentliche Stellen müssen ihre Websites barrierefrei gestalten, und ab Juni 2025 gilt dies auch für viele private Unternehmen.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument auf einer Website oder in einer digitalen Anwendung, das Informationen über die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards bereitstellt. Sie dient dazu, Nutzer:innen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – darüber zu informieren, inwieweit die Website oder App barrierefrei ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Wer ist zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung verpflichtet?
  • Öffentliche Stellen (Behörden, Verwaltungen, Universitäten, Kommunen) müssen eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen.
  • Private Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen (z. B. große Online-Shops, Banken, Telekommunikationsanbieter), müssen ab 28. Juni 2025 ebenfalls eine Erklärung veröffentlichen.
Welche Bußgelder gibt es beim Verstoß gegen die Barrierefreiheit?

Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BaFG) können für Unternehmen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die möglichen Sanktionen umfassen:

  • Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes können Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro verhängt werden.
  • Abmahnungen und Unterlassungsklagen: Mitbewerber oder Verbraucherverbände können bei Verstößen Abmahnungen aussprechen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Dies kann zu Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen.
  • Vertriebsverbote und Produktrückrufe: Die Marktüberwachungsbehörden haben die Befugnis, den Rückruf nicht konformer Produkte oder die Einstellung nicht barrierefreier Dienstleistungen anzuordnen.

 

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen können bei Verstößen Geldstrafen bis zu einem Maximalbetrag von 80.000 Euro verhängt werden. In den Erläuterungen erfolgt eine ausdrückliche Klarstellung, dass im Falle einer erstmaligen oder geringfügigen Übertretung dem Grundsatz „Beraten vor Strafen“ besondere Bedeutung beigemessen wird. Um diese Sanktionen zu vermeiden, ist es für Unternehmen unerlässlich, die Anforderungen des BaFG zu erfüllen und ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Welche Tools helfen bei der Erstellung einer barrierefreien Website?
  • Contrast Checker (zur Überprüfung des Farbschemas)
  • Lighthouse (Google Chrome DevTools für Barrierefreiheitstests)
  • WAVE Web Accessibility Tool (Analyse von Barrieren auf Websites)
  • NVDA Screenreader (Testen der Screenreader-Kompatibilität)

Wo kann ich mir Unterstützung holen?

Bei uns! Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse und Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes.

Tel: 07231 / 33400
E-Mail: office@powerflash.at

Wichtiger Hinweis:
Die Umsetzung von barrierefreien Websites wird mit kmu.DIGITAL gefördert (bis zu € 6.000,-). Es lohnt sich daher unseren Beitrag zur Förderung zu lesen.

Zum kmu.Digital Blogbeitrag


Jetzt mit barrierefreier Website durchstarten

Wir fassen nochmals die 10 wichtigsten Punkte für barrierefreie Websites zusammen

  • Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites von allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen, genutzt werden können.
  • Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definieren internationale Standards für barrierefreie Websites.
  • Wichtige Maßnahmen sind u. a. Alternativtexte für Bilder, gut lesbare Schriftarten, hoher Kontrast und eine einfache Navigation.
  • Websites sollten ohne Maus bedienbar sein, z. B. per Tastatur oder Screenreader.
  • Untertitel und Transkriptionen sind essenziell für audiovisuelle Inhalte.
  • Gesetzliche Vorgaben wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichten viele Unternehmen ab 2025 zur Barrierefreiheit.
  • Automatische und manuelle Tests helfen, Barrieren zu erkennen (z. B. mit Lighthouse oder WAVE).
  • Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer über den aktuellen Stand und Kontaktmöglichkeiten für Feedback.
  • Barrierefreiheit verbessert SEO und die Nutzererfahrung für alle.
  • Unternehmen, die Barrierefreiheit ignorieren, riskieren Bußgelder, Abmahnungen und Umsatzeinbußen.