Eine wichtige gesetzliche Neuerung betrifft alle Betreiber von Online-Shops
Gesetzliche Anpassung Ihres Webshops notwendig!
Eine wichtige gesetzliche Neuerung betrifft alle Betreiber von Online-Shops: Ab 19. Juni 2026 müssen Webshops eine sogenannte Widerrufsfunktion – den „Widerrufsbutton" – anbieten.
Was steckt dahinter?
Die neue EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 schreibt vor, dass Verbraucher einen online abgeschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können müssen, wie sie ihn abgeschlossen haben.
Konkret bedeutet das: Ihr Webshop braucht einen klar sichtbaren Button, über den Kunden ihren Widerruf direkt online einreichen können.
Was muss der Widerrufsbutton können?
- Er muss gut sichtbar und leicht auffindbar platziert sein
- Er muss mit „Vertrag widerrufen" beschriftet sein (andere Formulierungen sind riskant)
- Er muss während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist verfügbar sein
- Nach dem Klick muss der Kunde ein Formular ausfüllen und absenden können
Der Shop-Betreiber muss daraufhin automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail verschicken
Was ist jetzt zu tun?
- Die österreichische Umsetzung ins FAGG steht noch aus. Die WKO empfiehlt daher, den Widerrufsbutton technisch vorzubereiten, aber erst nach der österreichischen Gesetzgebung endgültig zu integrieren, um spätere Anpassungen zu vermeiden.
- Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Webshop rechtzeitig fit für die neue Regelung zu machen. Sprechen Sie uns einfach an!