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Eine wichtige gesetzliche Neuerung betrifft alle Betreiber von Online-Shops

Gesetzliche Anpassung Ihres Webshops notwendig!

Eine wichtige gesetzliche Neuerung betrifft alle Betreiber von Online-Shops: Ab 19. Juni 2026 müssen Webshops eine sogenannte Widerrufsfunktion – den „Widerrufsbutton" – anbieten.

Was steckt dahinter?
Die neue EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 schreibt vor, dass Verbraucher einen online abgeschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können müssen, wie sie ihn abgeschlossen haben.

Konkret bedeutet das: Ihr Webshop braucht einen klar sichtbaren Button, über den Kunden ihren Widerruf direkt online einreichen können.

Was muss der Widerrufsbutton können?

Shop widerruf button
  • Er muss gut sichtbar und leicht auffindbar platziert sein
  • Er muss mit „Vertrag widerrufen" beschriftet sein (andere Formulierungen sind riskant)
  • Er muss während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist verfügbar sein
  • Nach dem Klick muss der Kunde ein Formular ausfüllen und absenden können
  • Der Shop-Betreiber muss daraufhin automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail verschicken

     

Was ist jetzt zu tun?

  • Die österreichische Umsetzung ins FAGG steht noch aus. Die WKO empfiehlt daher, den Widerrufsbutton technisch vorzubereiten, aber erst nach der österreichischen Gesetzgebung endgültig zu integrieren, um spätere Anpassungen zu vermeiden.
  • Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Webshop rechtzeitig fit für die neue Regelung zu machen. Sprechen Sie uns einfach an!