DSGVO Website-Check

Ab 25. Mai 2018 gilt die DSGVO

Der 25. Mai 2018 ist für alle europäischen Website-Betreiber und diejenigen, die mit den persönlichen Daten von EU-Bürgern in Kontakt kommen, ein wichtiges Datum. Denn an diesem Tag tritt die EU-Datenschutzreform (DSGVO) in Kraft. Das Ziel der DSGVO ist es, europaweit einheitliche Datenschutzbedingungen zu schaffen. So soll eine größere Rechtssicherheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten entstehen, um mit Daten achtsamer umzugehen.

Die DSGVO betrifft alle Website-Betreiber, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, von Konzernen bis hin zu Einzelunternehmen.

Die notwendigen Vorkehrungen zur Erfüllung der DSGVO können unter Umständen sehr umfangreich sein. Die österreichische Wirtschaftskammer hat für die österreichischen Unternehmer jedoch eine sehr umfangreiche und informative Web-Plattform geschaffen, auf der man sich die notwendigen Infos beschaffen kann. Wir möchten die wichtigsten Links hier kurz vorstellen:

 

Wir bieten unseren Kunden einen kostengünstigen Website-Check
Als Kunde von Powerflash können Sie Ihre Website einfach und bequem hinsichtlich der neuen DSGVO Bestimmungen prüfen lassen. Wir ermitteln dabei notwendige Anpassungen, setzen diese auch für Sie um und informieren Sie notfalls über weitere notwendige Schritte.

Achtung: Wir sind keine Rechtsanwälte und geben daher keine Garantie, dass die von uns beigestellten Text-Vorlagen (z.B. für Datenschutzerklärung) zu 100% Rechtskonform für Ihr Unternehmen sind. Im Zweifelsfall, wenden Sie sich bitte zusätzlich an einen Rechtsanwalt oder an die WKO.

Folgende Leistungen sind in unserem DSGVO-Check inkludiert:

  • Google Analytics Check
    Wir überprüfen, ob Google Analytics korrekt eingebunden ist. Ab 25. Mai 2018 sollte Google Analytics auf jeden Fall mit „AnonymizeIP“ konfiguriert sein.
  • Cookie Hinweis (OPT IN)
    Es ist erforderlich, dass ein gut sichtbarer Hinweis auf der Website den Besucher darüber informiert, dass auf der Website Cookies (z.B. für Google Analytics) verwendet werden. Der Website-Besucher muss die Möglichkeit haben, Cookies von Google Analytics zu unterbinden. Ein Hinweis (Link) zu den Datenschutzbestimmungen ist ebenfalls notwendig. Wichtig: Die notwendige (jährliche) Lizenzgebühr für Plugins (z.B. Borlab Cookie für WordPress) wird von uns extra in Rechnung gestellt.
  • Datenschutzerklärung
    Wir bereiten für Sie eine fertige Mustervorlage zur Datenschutzerklärung vor. Sie können diese Mustervorlage noch von Ihrem Anwalt auf endgültige Korrektheit prüfen und freigeben lassen.
  • Impressum
    Wir prüfen das rechtlich notwendige Impressum auf Ihrer Website und ergänzen notfalls noch weitere (fehlende) Informationen. Sie können diese Mustervorlage noch von Ihrem Anwalt auf endgültige Korrektheit prüfen und freigeben lassen.
  • Newsletter Prüfung
    Wir überprüfen die Newsletter-Anmeldung inkl. der notwendigen Double-Opt-In Vorschriften. Datenschutzerklärungen werden entsprechend erweitert.
  • Kontaktformulare
    Wir prüfen Ihre Kontaktformulare auf Rechtssicherheit. Ab Mai 2018 dürfen beispielsweise keine personenbezogenen Daten mehr gespeichert werden, wenn diese keinen Zweck mehr erfüllen (z.B. Job-Bewerber nach einer Absage). Zusätzlich sollte man beim Formular die Datenschutzbestimmungen akzeptieren. Die Prüfung von 2 Formularen auf der Website ist inkludiert. Jedes weitere Formular auf Anfrage.
  • SSL Verschlüsselung
    Wir installieren das notwendige SSL-Zertifikat und richten alle CMS-Konfigurationen für die SSL-Nutzung ein.
  • AV-Vertrag
    Wir bieten unseren Kunden den Abschluss eines Auftragsverarbeitungs-Vertrages (AV-Vertrag) an. Dieser ist nur dann notwendig, wenn wir regelmäßig kundenbezogene Daten von Ihren Kunden verarbeiten.

 

Kosten für den DSGVO-Check:

Die einmaligen Kosten bei Beauftragung betragen EUR 249,- (exkl. USt.).